Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für fotografische Leistungen
Anbieter
Dominic Berchtold
Wickenburggasse 4/3
1080 Wien - Österreich
E-Mail: hello@dominicberchtold.com · Tel.: +436642261750
UID-Nr.: ATU75692635 · Gewerbeberechtigung: Berufsfotograf
Mitglied der WKO, Fachgruppe Berufsfotografen Wien
Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen dem oben genannten Anbieter (im Folgenden „Fotograf“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“), die fotografische Leistungen zum Gegenstand haben.
1.2 Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.3 Mit der Auftragserteilung – sei es schriftlich, per E-Mail oder mündlich – erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
§ 2 Vertragsabschluss und Angebote
2.1 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein verbindliches Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, soweit im Angebot nicht anders angegeben.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden bzw. durch die Leistungserbringung durch den Fotografen zustande.
2.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der Fotograf erbringt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen fotografischen Leistungen. Dazu zählen insbesondere Lifestyle-, Sport- und Brand-Fotografie.
3.2 Der Fotograf gestaltet seine Arbeit im Rahmen des vereinbarten Briefings nach eigenem künstlerischem Ermessen. Eine bestimmte Anzahl konkret gewünschter Motive ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Aus einem Shooting wird eine nach künstlerischem Ermessen des Fotografen getroffene Auswahl an bearbeiteten Bildern (Finals) geliefert. Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien, Rohdaten oder nicht finalisierten Aufnahmen besteht nicht.
3.4 Mehrleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z.B. zusätzliche Bearbeitungen, zusätzliche Motive, kurzfristige Änderungswünsche), werden gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Fotografen verrechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt dem Fotografen alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Freigaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Briefing, Moodboards, Shotlists, Location-Zugang, Modelle, Requisiten und Stylings.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er hinsichtlich aller von ihm beigestellten Inhalte, abgebildeten Personen, Marken, Logos, Bauwerke und Örtlichkeiten über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren fotografische Nutzung zulässig ist. Der Kunde hält den Fotografen diesbezüglich von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
4.3 Verzögerungen, die aus der Verletzung der Mitwirkungspflichten resultieren, gehen nicht zu Lasten des Fotografen. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 5 Termine, Verschiebung und Wetter
5.1 Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Bei Outdoor-Shootings und wetterabhängigen Produktionen stimmen sich Fotograf und Kunde spätestens 24 Stunden vor Shooting-Beginn über eine etwaige Verschiebung ab. Eine wetterbedingte Verschiebung auf einen Ersatztermin gilt nicht als Stornierung.
5.3 Kann der Fotograf einen Termin aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen, von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit den Fotografen kein grobes Verschulden trifft.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
6.1 Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Fotografen.
6.2 Bei Stornierung eines verbindlich bestätigten Termins werden folgende Stornogebühren fällig:
• Bis 14 Tage vor Shooting-Termin: keine Stornogebühr
• 13 bis 7 Tage vor Shooting-Termin: 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens
• 6 bis 2 Tage vor Shooting-Termin: 75 % des vereinbarten Auftragsvolumens
• Ab 48 Stunden vor Shooting-Termin bzw. bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Auftragsvolumens
6.3 Bereits angefallene Fremdkosten (z.B. Location, Equipment-Miete, Assistent:innen, Modelle, Stylist:innen, Reisekosten) sowie bereits erbrachte Vorleistungen (z.B. Pre-Production, Scouting) werden unabhängig vom Stornozeitpunkt in voller Höhe verrechnet.
6.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Honorar, Zahlungsbedingungen, Verzug
7.1 Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Im Honorar nicht enthalten sind insbesondere Reisekosten, Spesen, Fremdkosten (Modelle, Locations, Assistent:innen, Stylist:innen, Requisiten, Equipment-Miete, Post-Production durch Dritte) sowie Kosten für zusätzliche Nutzungsrechte. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
7.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Großaufträgen ist der Fotograf berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragsvolumens vor Leistungsbeginn zu verlangen.
7.4 Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz notwendiger Betreibungs- und Einbringungskosten (insbesondere Mahnspesen, Anwalts- und Inkassokosten) zu verlangen. Gegenüber Unternehmern kommen die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zur Anwendung.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Fotografen nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Der Fotograf ist Urheber der von ihm angefertigten Lichtbilder und Lichtbildwerke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Die Urheberrechte verbleiben ausnahmslos beim Fotografen.
8.2 Der Kunde erwirbt nur die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Art, Umfang, Dauer, Territorium und Medium der Nutzung sind dort konkret zu benennen.
8.3 Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, erwirbt der Kunde ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, befristet auf 12 Monate ab Bildübergabe, beschränkt auf das Gebiet Österreichs und auf den im Briefing vereinbarten Verwendungszweck bzw. Kanal.
8.4 Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer erlischt das Nutzungsrecht automatisch. Ab diesem Zeitpunkt ist dem Kunden jede weitere Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bereithaltung der Bilder (einschließlich auf Websites, in Social-Media-Kanälen, Archiven, Präsentationen oder Druckerzeugnissen) untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Bilder unverzüglich von allen digitalen Systemen zu entfernen, sofern keine Verlängerung der Nutzungsrechte gegen gesondertes Honorar vereinbart wird.
8.5 Jede über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung (zusätzliche Kanäle, zusätzliche Medien, zusätzliche Territorien, zeitliche Verlängerung, Weitergabe an Dritte, konzernweite Nutzung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu honorieren.
8.6 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte (insbesondere Konzerngesellschaften, Tochterfirmen, Agenturen, Vertriebspartner) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig und gesondert zu vergüten.
8.7 Die vollständige Bezahlung des Honorars ist aufschiebende Bedingung für die Einräumung der Nutzungsrechte. Vor vollständiger Bezahlung ist eine Nutzung der Bilder nicht gestattet.
§ 9 Bildbearbeitung und Integritätsschutz
9.1 Die vom Fotografen gelieferten Bilder sind fertig bearbeitet und zur unmittelbaren Verwendung bestimmt. Sie stellen das Ergebnis der künstlerischen Gestaltung des Fotografen dar.
9.2 Dem Kunden ist jede Bearbeitung, Veränderung, Verfremdung oder Umgestaltung der gelieferten Bilder untersagt. Zulässig sind ausschließlich:
• Zuschnitt (Crop) auf ein anderes Seitenverhältnis, sofern dadurch die Bildaussage nicht verändert wird
• Geringfügige Anpassungen der Helligkeit zur Anpassung an unterschiedliche Ausgabemedien
9.3 Nicht gestattet sind insbesondere: Änderungen der Farbstimmung, Retusche, Spiegelung, Filter, Montage, Kombination mit anderen Bildern, das Entfernen oder Hinzufügen von Bildelementen sowie jede Form der Bearbeitung durch oder mit Hilfe von Systemen künstlicher Intelligenz (KI), einschließlich generativer Bild-KI, Upscaling, Face-Swap, Style-Transfer, Inpainting oder Outpainting.
9.4 Die gelieferten Bilder dürfen nicht als Trainingsdaten, Referenzmaterial oder Input für KI-Systeme verwendet werden. Dies gilt insbesondere für das Training, Fine-Tuning, Embedding oder Prompting generativer KI-Modelle.
9.5 Gewünschte Bearbeitungen sind ausschließlich durch den Fotografen bzw. mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vorzunehmen und werden gesondert verrechnet.
9.6 Verstöße gegen diese Bestimmungen berechtigen den Fotografen, die Einstellung der Nutzung zu verlangen, ein Aufschlagshonorar in Höhe von mindestens 100 % des vereinbarten Nutzungshonorars zu verlangen sowie weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 10 Urhebervermerk
10.1 Bei jeder Veröffentlichung der Bilder ist der Urhebervermerk „Foto: [Name des Fotografen]“ bzw. „© [Name des Fotografen]“ gut sichtbar und direkt beim jeweiligen Bild anzubringen. In sozialen Medien ist zusätzlich, soweit möglich, das Handle des Fotografen zu verlinken.
10.2 Eine Unterlassung des Urhebervermerks berechtigt den Fotografen zu einem Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar, unbeschadet weitergehender Ansprüche nach § 87 UrhG.
§ 11 Belegexemplare und Eigenwerbung
11.1 Der Kunde stellt dem Fotografen auf Anfrage unentgeltlich zwei Belegexemplare bzw. Links zu den Veröffentlichungen zur Verfügung.
11.2 Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Bilder zum Zweck der Eigenwerbung (Website, Portfolio, Social Media, Ausstellungen, Wettbewerbe, Presseveröffentlichungen, Agenturprofile) unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich eine Sperrfrist oder ein abweichender Umfang schriftlich vereinbart wurde.
§ 12 Modelle, Personen- und Persönlichkeitsrechte
12.1 Der Kunde ist für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen (Model-Release) verantwortlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
12.2 Stellt der Fotograf Modelle bei, so umfasst das Honorar die Einräumung der Nutzungsrechte am Persönlichkeitsbild im vereinbarten Rahmen. Darüber hinausgehende Nutzungen (insbesondere werbliche Nutzungen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen Modell.
§ 13 Datenspeicherung, Archivierung
13.1 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die erstellten Bilddateien nach Auslieferung zu archivieren. Es wird empfohlen, dass der Kunde selbst für eine Sicherung der gelieferten Dateien sorgt.
13.2 Soweit der Fotograf Bilder freiwillig archiviert, besteht kein Anspruch des Kunden auf unentgeltliche Neulieferung bereits einmal gelieferter Bilder. Eine Neulieferung verlorener Dateien kann gegen Aufwandsentschädigung erfolgen, sofern die Dateien beim Fotografen noch vorhanden sind.
§ 14 Gewährleistung und Haftung
14.1 Der Fotograf erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Die gestalterische Ausführung obliegt dem künstlerischen Ermessen des Fotografen und stellt keinen Mangel dar, soweit sie dem vereinbarten Briefing entspricht.
14.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung. Bei Unternehmern gilt § 377 UGB.
14.3 Im Falle berechtigter Mängelrügen hat der Fotograf das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
14.4 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden Bestimmungen des KSchG unberührt.
14.5 Die Haftung des Fotografen ist der Höhe nach auf das Auftragsvolumen des betreffenden Auftrags begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
14.6 Für den Verlust oder die Beschädigung von beigestellten Materialien des Kunden (z.B. Kleidung, Requisiten, Produkte) haftet der Fotograf nur bei grobem Verschulden.
§ 15 Datenschutz
15.1 Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).
15.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Fotografen, abrufbar unter [Website/Datenschutz-URL].
§ 16 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
16.1 Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern im Sinne des KSchG geschlossen werden, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu.
16.2 Das Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 FAGG nicht bei Dienstleistungen, die nach den besonderen Bedürfnissen des Verbrauchers angefertigt werden bzw. eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (dazu zählen insbesondere individuelle Auftragsfotografien). Der Verbraucher stimmt mit der Auftragserteilung ausdrücklich zu, dass der Fotograf mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, und nimmt zur Kenntnis, dass dadurch das Rücktrittsrecht erlischt, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde.
§ 17 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Fotografen. Als Gerichtsstand wird für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Sitz des Fotografen sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände des KSchG.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
17.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Hinweis für den Kunden
Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dominicberchtold.com/agbs abrufbar.